
Die Untersuchung (P.L.Ö.G. (2009): Grundlagenuntersuchung Kanuregelung Donau zwischen Beuron und Rottenacker) zeigt insgesamt, dass der Bootsbetrieb im aktuellen Ausmaß an zahlreichen Donauabschnitten nicht als naturverträglich eingestuft werden kann. Problematisch sind hohe Befahrungsintensitäten an sich, vor allem in der Fortpflanzungszeit der Vögel und Fische sowie in der Zeit des Heranwachsens der Jungfische. Speziell für Vögel sind außerdem hohe Tagesmaximalzahlen sehr störungswirksam, selbst wenn sie nur selten stattfinden. Für rheophile Arten, insbesondere für die Fischfauna, ist zudem der Bootsverkehr in Flachwasserstrecken als starke Beeinträchtigung zu werten.
Trotz diesem wissenschaftlichen Befund hält das Landratsamt Sigmaringen an der alten Regelung fest und ignoriert sämtliche Empfehlungen, wie zum Beispiel die Anhebung des Mindestpegels für den Abschnitt Hausen i. T. bis Laiz auf 65 cm (Pegel Beuron), die in der Prioritätenliste der notwendingen Maßnahmen als sehr hoch eingestuft wird.
Alleinige Betrachtung der Pflanzen
Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass eine Schädigung der Flora durch den Bootsverkehr statt findet, vor allem im Bereich der Schnellen bzw. Flachwasserstrecken (v. a. Ranunculus fluitans, selten auch Potamogeton perfoliatus) sowie an häufig betretenen Kiesbänken (z. B. am Sportplatz Daugendorf, EAS in Zwiefaltendorf). Diese mechanischen Schädigungen sind aber in Bezug auf die Gesamtbestände der betroffenen Arten im Gebiet insgesamt als schwach einzustufen.
Mit Betrachtung der charakteristischen Tierwelt der Biotope bzw. Lebensraumtypen
In erster Linie ist der Lebensraumtyp "Fließgewässer mit flutender Wasservegetation" betroffen. Für diesen Lebensraum muss von erheblichen Beeinträchtigungen seiner cha-rakteristischen Arten ausgegangen werden. Dies betrifft die wassergebundenen Vogelarten (näheres siehe dort), insbesondere im vom Bootsverkehr stark frequentierten Abschnitten, sowie die Fische und das Makrozoobenthos, insbesondere im Bereich der Schnellen und Flachwasserstrecken (näheres s. u.). Die aktuellen Bootsregelungen im Landkreis SIG erlauben zur Haupt-Fortpflanzungszeit der Vögel und Fische zu hohe Bootsfrequenzen, ins-besondere im Oberen Donautal. Zudem ist das Bootfahren in vielen Flachwasserstrecken bei zu niedrigem Wasserstand erlaubt. Die geplante Befahrungserlaubnis der Landkreise BC und ADK nur für die Monate Juli bis Oktober, würde die Beeinträchtigungen deutlich herabsetzen. Allerdings ist in den dortigen Donauabschnitten die Befahrungsintensität und die Flachwasserproblematik längst nicht so hoch wie im Landkreis SIG.



