S21: Mit der Bahn von Stuttgart nach Sigmaringen.

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Heute dauert die Zugfahrt 43 Minuten länger als vor einem Jahr.


Seit über einem Jahr funktionieren die Neigetechnik-Züge der  deutschen Bahn nicht mehr. Der Fehler wurde bis heute nicht behoben. Nun behauptet die Baden-Württembergische Verkehrs- und Umweltministerin, Tanja Gönner, die Züge würden wieder schneller fahren. Anstelle von plus 43 Minuten soll die "längere" Fahrzeit ab 12. September 2010 nur noch plus 17 Minuten betragen?


Die Frage ist, will die Verkehrs- und Umweltministerin damit die Autoindustrie fördern?


Die Bahn, der Bund, das Land Baden-Württemberg (inkl. der Verkehrs- und Umweltministerin) und die Stadt Stuttgart halten eisern an ihrem 8-10 Milliarden Projekt Stuttgart 21 fest. 8-10 Milliarden die investiert werden sollen, um Stuttgart in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz einzubinden, die Messe Stuttgart mit einem ICE Bahnhof auszustatten und die Fahrzeit von Stuttgart nach Ulm um 25 Minuten zu verkürzen.


Mit Folgen auch für die Verbindung Sigmaringen Stuttgart. Die Züge aus Sigmaringen werden nicht mehr im geplanten, unterirdischen Durchgangsbahnhof halten. Sie dürfen gar nicht hineinfahren, denn die Strecke Sigmaringen-Tübingen ist nicht elektrifiziert und Dieselloks haben im neuen Bahnhof S21 nichts zu suchen.


Anders gesagt, eine der Folgen aus Stuttgart 21: ein direkter Zug von Sigmaringen nach Stuttgart wird es nicht mehr geben. Die Fahrzeit wird nochmals, deutlich länger.

Durch Umsteigen in Tübingen, weil kein Geld für Investitionen in Neigetechnik-Züge, Elektrifizierung  und Ausbau der Strecke usw. vorhanden ist. Diese Mittel sind dann alle im Milliarden Loch Stuttgart 21 vergraben.


Die Frage ist, was soll das?

p.s.: Mit dem Auto braucht man für diese Strecke 1:15 bis 1:30 ?!?!?!

Aktualisiert ( Mittwoch, den 01. September 2010 um 11:14 Uhr )
 

Was man weiss - und was man (nicht) tut ...

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Die Untersuchung (P.L.Ö.G. (2009): Grundlagenuntersuchung Kanuregelung Donau zwischen Beuron und Rottenacker) zeigt insgesamt, dass der Bootsbetrieb im aktuellen Ausmaß an zahlreichen Donauabschnitten nicht als naturverträglich eingestuft werden kann. Problematisch sind hohe Befahrungsintensitäten an sich, vor allem in der Fortpflanzungszeit der Vögel und Fische sowie in der Zeit des Heranwachsens der Jungfische. Speziell für Vögel sind außerdem hohe Tagesmaximalzahlen sehr störungswirksam, selbst wenn sie nur selten stattfinden. Für rheophile Arten, insbesondere für die Fischfauna, ist zudem der Bootsverkehr in Flachwasserstrecken als starke Beeinträchtigung zu werten.

Trotz diesem wissenschaftlichen Befund hält das Landratsamt Sigmaringen an der alten Regelung fest und ignoriert sämtliche Empfehlungen, wie zum Beispiel die Anhebung des Mindestpegels für den Abschnitt Hausen i. T. bis Laiz auf 65 cm (Pegel Beuron), die in der Prioritätenliste der notwendingen Maßnahmen als sehr hoch eingestuft wird.


Aktualisiert ( Dienstag, den 13. April 2010 um 15:04 Uhr ) Weiterlesen...
 

50 cm oder 49,5 cm

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Am 21. Juli 2010 betrug der Wasserstand (laut der offiziellen Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) am Pegel Beuron um 18:00 Uhr 49,5 cm. Ab einem Wasserstand, Pegel Beuron, von unter 50 cm ist das Befahren der Donau von Hausen bis Sigmaringen untersagt. Massgeblich ist der Pegelstand am Vorabend um 18:00 Uhr, bzw. am aktuellen Tag um 06:00 Uhr - der Wasserstand am 22.7. um 06:00 Uhr, Pegel Beuron: 47.5 cm.

Trotz diesen Fakten wurden von den Bootsvererleihern am 22.7. Kanus vermietet und die Strecke wie immer befahren. Begründung (Haus der Natur/Beuron): "Bei telefonischer Anfrage am gestrigen Abend, die wir regelmäßig hier im Haus vornehmen, wurde ein Pegel von 50 cm angesagt. Anrufer erhalten natürlich nur diese Auskunft, wir vermuten, dass bei 49,5 durch die Ansage aufgerundet wird.  Aus diesem Grund ist es tatsächlich rechtmäßig, dass heute noch eingesetzt wird."

Aufgerundet? Ist dies ein Entgegenkommen der Behörden an die Bootsverleiher? Auf jeden Fall wird dadurch die gültige Regelung umgangen, darin wird nirgendwo von einem "Aufrunden" gesprochen, sondern klar gesagt, dass das Befahren ab einem Wasserstand von unter 50 cm nicht erlaubt ist. Aber was gilt dann diese Regelung?


 

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